Beitragsordnung

(gültig ab 1. Januar 2026)

(1) Jahresbeitrag

BeitragsklasseJahresbeitrag
Aktive Erwachsene375 €
Junge Menschen bis einschließlich 25225 €
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18100 €
Passive Mitglieder150 €

(2) Gebühren

GebührenartBetrag
Aufnahmegebühr Erwachsene über 18150 €
Aufnahmegebühr Kinder und Jugendliche bis 180 €
Verzugs- und Mahngebühr je Mahnstufe20 €
Chip-Gebühr (Ausgabe, einmalig)15 €
Chip-Gebühr (jährliche Nutzung)5 €
Garderobenschrank (jährlich)20 €

(3) Arbeitsstunden

  • Alle Mitglieder, die am 01.01. des Beitragsjahres das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, 5 Arbeitsstunden pro Jahr zu leisten.
  • Nicht geleistete Stunden werden zum 01.02. des Folgejahres mit 20 € pro Stunde abgerechnet.
  • Am Jahresende ausscheidende Mitglieder haben den geldlichen Ausgleich bis zum 1. November des Jahres zu entrichten.

(4) Stichtagsregeln

  • Für die Einstufung in die Beitragsklassen ist das am 01.01. des Beitragsjahres vollendete Lebensjahr maßgeblich.
  • Für die Erhebung der Aufnahmegebühr ist das Alter am Tag des Aufnahmebeschlusses maßgeblich.

(5) Haushaltsrabatt

  • Haben mindestens zwei Vereinsmitglieder am 01.01. desselben Jahres dieselbe Hauptwohnsitz-Adresse, erhält jedes dieser Mitglieder unabhängig von der Beitragsklasse einen Rabatt von 25 € auf den Jahresbeitrag.
  • Der Rabatt wird mit der Beitragsrechnung verrechnet und ist nicht auszahlbar oder übertragbar.
  • Ein Nachweis der Hauptwohnsitz-Adresse kann verlangt werden.

 (6) Fälligkeit und Zahlungsweg

(a) Die Jahresbeiträge werden zum 01.02. des Kalenderjahres fällig und per SEPA-Lastschrift eingezogen. Mitglieder ohne SEPA-Mandat überweisen bis 01.02. auf das Vereinskonto:

Berliner Volksbank
Treptower Teufel Tennis Club
DE20100900002934779005
BEVODEBBXXX

(b) Bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr ist der volle Jahresbeitrag der jeweiligen Klasse fällig; eine zeitanteilige Berechnung erfolgt nicht. Die nächste Abrechnung für das folgende Kalenderjahr erfolgt turnusmäßig am 1.2. des Folgejahres.

(7) Hinweise

  • Passive Mitgliedschaft: Passive Mitglieder haben kein Spielrecht.
  • Rücklastschriftgebühren: Entstehende Gebühren werden dem Mitglied weiterberechnet.
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