(gültig ab 1. Januar 2026)
Diese Beitragsordnung fasst Jahresbeiträge, Gebühren und die wichtigsten Regeln (Arbeitsstunden, Stichtage, Rabatt, Zahlung) kompakt zusammen.
Kurzüberblick:
- Jahresbeitrag: 375 € (Erwachsene) · 225 € (unter 25) · 100 € (unter 18) · 150 € (passiv)
- Arbeitsstunden: 5 Std./Jahr ab 14 (Stichtag 01.01.) · Ausgleich: 20 €/Std.
- Haushaltsrabatt: 25 € pro Person bei gleicher Hauptwohnsitz-Adresse (mind. 2 Mitglieder)
- Fälligkeit: 01.02. (SEPA-Lastschrift oder Überweisung ohne Mandat)
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(1) Jahresbeitrag
| Beitragsklasse | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Aktive Erwachsene | 375 € |
| Junge Menschen unter 25 Jahren | 225 € |
| Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren | 100 € |
| Passive Mitglieder | 150 € |
(2) Gebühren
| Gebührenart | Betrag |
|---|---|
| Aufnahmegebühr Erwachsene ab 18 Jahren | 150 € |
| Aufnahmegebühr Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren | 0 € |
| Verzugs- und Mahngebühr je Mahnstufe | 20 € |
| Chip-Gebühr (Ausgabe, einmalig) | 15 € |
| Chip-Gebühr (jährliche Nutzung) | 5 € |
| Garderobenschrank (jährlich) | 20 € |
(3) Arbeitsstunden
- Pflicht: Alle aktiven Mitglieder, die am 01.01. des Beitragsjahres das 14. Lebensjahr vollendet haben, leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr.
- Ausgleich: Nicht geleistete Stunden werden zum 01.02. des Folgejahres mit 20 € pro Stunde abgerechnet.
- Austritt: Am Jahresende ausscheidende Mitglieder haben den geldlichen Ausgleich bis zum 1. November des Jahres zu entrichten.
(4) Stichtagsregeln
- Beitragsklassen: Maßgeblich ist das am 01.01. des Beitragsjahres vollendete Lebensjahr.
- Aufnahmegebühr: Maßgeblich ist das Alter am Tag des Aufnahmebeschlusses.
(5) Haushaltsrabatt
- Voraussetzung: Haben mindestens zwei Vereinsmitglieder am 01.01. desselben Jahres dieselbe Hauptwohnsitz-Adresse, erhält jedes dieser Mitglieder unabhängig von der Beitragsklasse einen Rabatt von 25 € auf den Jahresbeitrag.
- Verrechnung: Der Rabatt wird mit der Beitragsrechnung verrechnet und ist nicht auszahlbar oder übertragbar.
- Nachweis: Ein Nachweis der Hauptwohnsitz-Adresse kann verlangt werden.
(6) Fälligkeit und Zahlungsweg
- Fälligkeit / SEPA: Die Jahresbeiträge werden zum 01.02. fällig und per SEPA-Lastschrift eingezogen.
- Ohne SEPA-Mandat: Mitglieder ohne SEPA-Mandat überweisen bis 01.02. auf das Vereinskonto.
- Eintritt im laufenden Jahr: Es ist der volle Jahresbeitrag der jeweiligen Klasse fällig; eine zeitanteilige Berechnung erfolgt nicht. Die nächste Abrechnung für das folgende Kalenderjahr erfolgt turnusmäßig am 01.02. des Folgejahres.
(7) Hinweise
- Passive Mitgliedschaft: Passive Mitglieder haben kein Spielrecht und müssen keine Arbeitsstunden ableisten.
- Rücklastschriftgebühren: Entstehende Gebühren werden dem Mitglied weiterberechnet.
