Beitragsordnung

(gültig ab 1. Januar 2026)

Diese Beitragsordnung fasst Jahresbeiträge, Gebühren und die wichtigsten Regeln (Arbeitsstunden, Stichtage, Rabatt, Zahlung) kompakt zusammen.

Kurzüberblick:

  • Jahresbeitrag: 375 € (Erwachsene) · 225 € (unter 25) · 100 € (unter 18) · 150 € (passiv)
  • Arbeitsstunden: 5 Std./Jahr ab 14 (Stichtag 01.01.) · Ausgleich: 20 €/Std.
  • Haushaltsrabatt: 25 € pro Person bei gleicher Hauptwohnsitz-Adresse (mind. 2 Mitglieder)
  • Fälligkeit: 01.02. (SEPA-Lastschrift oder Überweisung ohne Mandat)

(1) Jahresbeitrag

BeitragsklasseJahresbeitrag
Aktive Erwachsene375 €
Junge Menschen unter 25 Jahren225 €
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren100 €
Passive Mitglieder150 €

(2) Gebühren

GebührenartBetrag
Aufnahmegebühr Erwachsene ab 18 Jahren150 €
Aufnahmegebühr Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren0 €
Verzugs- und Mahngebühr je Mahnstufe20 €
Chip-Gebühr (Ausgabe, einmalig)15 €
Chip-Gebühr (jährliche Nutzung)5 €
Garderobenschrank (jährlich)20 €

(3) Arbeitsstunden

  • Pflicht: Alle aktiven Mitglieder, die am 01.01. des Beitragsjahres das 14. Lebensjahr vollendet haben, leisten 5 Arbeitsstunden pro Jahr.
  • Ausgleich: Nicht geleistete Stunden werden zum 01.02. des Folgejahres mit 20 € pro Stunde abgerechnet.
  • Austritt: Am Jahresende ausscheidende Mitglieder haben den geldlichen Ausgleich bis zum 1. November des Jahres zu entrichten.

(4) Stichtagsregeln

  • Beitragsklassen: Maßgeblich ist das am 01.01. des Beitragsjahres vollendete Lebensjahr.
  • Aufnahmegebühr: Maßgeblich ist das Alter am Tag des Aufnahmebeschlusses.

(5) Haushaltsrabatt

  • Voraussetzung: Haben mindestens zwei Vereinsmitglieder am 01.01. desselben Jahres dieselbe Hauptwohnsitz-Adresse, erhält jedes dieser Mitglieder unabhängig von der Beitragsklasse einen Rabatt von 25 € auf den Jahresbeitrag.
  • Verrechnung: Der Rabatt wird mit der Beitragsrechnung verrechnet und ist nicht auszahlbar oder übertragbar.
  • Nachweis: Ein Nachweis der Hauptwohnsitz-Adresse kann verlangt werden.

(6) Fälligkeit und Zahlungsweg

  • Fälligkeit / SEPA: Die Jahresbeiträge werden zum 01.02. fällig und per SEPA-Lastschrift eingezogen.
  • Ohne SEPA-Mandat: Mitglieder ohne SEPA-Mandat überweisen bis 01.02. auf das Vereinskonto.
  • Eintritt im laufenden Jahr: Es ist der volle Jahresbeitrag der jeweiligen Klasse fällig; eine zeitanteilige Berechnung erfolgt nicht. Die nächste Abrechnung für das folgende Kalenderjahr erfolgt turnusmäßig am 01.02. des Folgejahres.

(7) Hinweise

  • Passive Mitgliedschaft: Passive Mitglieder haben kein Spielrecht und müssen keine Arbeitsstunden ableisten.
  • Rücklastschriftgebühren: Entstehende Gebühren werden dem Mitglied weiterberechnet.

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